Was tun im Trauerfall?

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir sind bei einem Todesfall täglich rund um die Uhr unter 03155 / 2226 erreichbar. Die Bestattung Schreiner steht Ihnen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben hilfreich und vertraulich zur Seite. Wir informieren Sie über die nächsten Schritte bzw. werden auf Wunsch alles Nötige gerne für Sie einleiten.
Bei einem Sterbefall zu Hause, sind wir bei der Verständigung des Totenbeschauarztes gerne behilflich.

 

Welche Dienstleistungen bietet die Bestattung Schreiner?

Die Aufnahme eines Sterbefalles kann in den Büroräumen in Fehring, Annengasse 4, oder bei ihnen zu Hause erfolgen.

Wir besprechen mit Ihnen die Durchführung der Trauerfeier:

  • Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne
  • Ankleiden und Versargen
  • Überführungen (auch international)
  • Organisation der Trauerfeier (Priester, Vorbeter, Musik, Sänger etc.)
  • Behördenwege (Sterbeurkunde, Totenbeschaupapiere etc.)
  • Aufbahrung des Sarges oder der Urne
  • Gestaltung und Druck der Parten, Andenkenkarten, Danksagungen etc.
  • Gestaltung und Übermittlung der Zeitungsparten
  • Abrechnung von Fremdleistungen (z.B. Friedhofsverwaltung, Totengräber, Pfarramt, Trauerfloristik, Musik etc.)
  • Verrechnung mit Vorsorgeversicherung  (z.B. Wiener Verein, ERGO)
  • Gedenkportal (Entzünden einer Online-Kerze für den/die Verstorbene/n)
  • Erinnerungsskulpturen (z.B. Schmuckstücke mit Fingerprint)
  • Thanatopraktische Versorgung (vorübergehende Konservierung)

Wenn für eine Bestattung Vorsorge getroffen werden soll, sind auch wir der richtige Ansprechpartner.

Welche Dokumente werden benötigt?
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Staatsbürger anderer Nationen: Reisepass
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Sozialversicherungsträger und Sozialversicherungsnummer
  • Sterbevorsorgeversicherung: Originalpolizze

 

Was noch benötigt wird:

  • Kleidung der/des Verstorbenen
  • Sargbeigaben, z.B.: Fotos, Rosenkranz, Briefe etc.
  • Foto der/des Verstorbenen für den Trauerdruck

Sollten Dokumente nicht sofort zur Verfügung stehen, können diese natürlich nachgebracht werden.

Was ist nach der Trauerfeier zu erledigen?

Nach der Beurkundung des Todesfalls werden folgende Stellen automatisch vom Standesamt verständigt:

  • Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
  • Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
  • Wählerevidenz
  • Militärkommando
  • Zivildienstserviceagentur
  • Statistik Austria
  • Örtliches Führerscheinregister des Hauptwohnsitzes
  • Jugendhilfeträger, wenn das Kind noch minderjährig ist
  • Arbeitsmarktservice

Bei ausländischen Staatsangehörigen das Verlassenschaftsgericht

 

Folgende Stellen sind darüber hinaus von den Angehörigen zu verständigen:

  • Arbeitgeber
  • Behörden und Ämter, z.B. Finanzamt, Firmenbuch, Grundbuch
  • Versicherungen
  • Geldinstitute
  • GIS
  • Erwachsenenvertretung (bisher: Sachwalterschaft)
  • Religionsgemeinschaften
  • Verein z.B. Fischereikarte, Jagdkarte, Vereinsregister
  • Waffenbesitzkarte/Waffenpass
  • Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
  • Kommunikationsanbieter (Telefon usw.)