Die Aufnahme eines Sterbefalles kann in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause erfolgen. Folgende Punkte umfassen eine Trauerfeier:
• Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
• Auswahl des Sarges bzw. der Urne
• Ankleiden und Versargen
• Überführungen (auch international)
• Organisation der Trauerfeier (Priester, Vorbeter, Musik, Sänger etc.)
• Behördenwege (Sterbeurkunde, Totenbeschaupapiere etc.)
• Aufbahrung des Sarges oder der Urne
• Gestaltung und Druck der Parten, Andenkenkarten, Danksagungen etc.
• Gestaltung und Übermittlung der Zeitungsparten
• Abrechnung von Fremdleistungen (z.B. Friedhofsverwaltung, Totengräber, Pfarramt, Trauerfloristik, Musik etc.)
• Verrechnung mit Vorsorgeversicherung (z.B. Wiener Verein, ERGO)
• Gedenkportal (Entzünden einer Online-Kerze für den/die Verstorbene/n)
• Erinnerungsskulpturen (z.B. Schmuckstücke mit Fingerprint)
• Thanatopraktische Versorgung (vorübergehende Konservierung)
Sie möchten selbst für Ihre Bestattung Vorsorge treffen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Welche Dokumente werden benötigt?
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Staatsbürger anderer Nationen: Reisepass
• Nachweis über die Auflösung der Ehe
• Nachweis des akademischen Grades
• Sozialversicherungsträger und Sozialversicherungsnummer
• Sterbevorsorgeversicherung: Originalpolizze
Was noch benötigt wird:
• Kleidung der/des Verstorbenen
• Sargbeigaben, z.B.: Fotos, Rosenkranz, Briefe etc.
• Foto der/des Verstorbenen für den Trauerdruck
• Sollten Dokumente nicht sofort zur Verfügung stehen, können diese natürlich nachgebracht werden.
Was ist nach der Trauerfeier zu erledigen?
Nach der Beurkundung des Todesfalls werden folgende Stellen automatisch vom Standesamt verständigt:
• Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
• Dachverband der Sozialversicherungsträger
• Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
• Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
• Wählerevidenz
• Militärkommando
• Zivildienstserviceagentur
• Statistik Austria
• Örtliches Führerscheinregister des Hauptwohnsitzes
• Jugendhilfeträger, wenn das Kind noch minderjährig ist
• Arbeitsmarktservice
Bei ausländischen Staatsangehörigen das Verlassenschaftsgericht
Folgende Stellen sind darüber hinaus von den Angehörigen zu verständigen:
• Arbeitgeber
• Behörden und Ämter, z.B. Finanzamt, Firmenbuch, Grundbuch
• Versicherungen
• Geldinstitute
• GIS
• Erwachsenenvertretung (bisher: Sachwalterschaft)
• Religionsgemeinschaften
• Verein z.B. Fischereikarte, Jagdkarte, Vereinsregister
• Waffenbesitzkarte/Waffenpass
• Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
• Kommunikationsanbieter (Telefon usw.)